ESG-Reporting-Pflicht: Nachhaltig fit für die Zukunft? Mindelheim, 28.02.2023 - Die nicht-finanzielle Berichterstattung wird künftig für zahlreiche mittelständische Unternehmen in Deutschland zur Pflicht. Doch tatsächlich ist das Bewusstsein für die nun notwendigen Maßnahmen zur Auskunftsfähigkeit bei den Unternehmen noch gering: Lediglich 10 Prozent der Beratungsprojekte von Consulting-Häusern weisen derzeit einen ESG-Bezug (Environmental Social Governance) auf. Bei den Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften sind es nach den Ergebnissen der aktuellen Lünendonk-Marktstudie gar nur 2,6 Prozent – und das trotz steigendem Handlungsdruck und drohenden Sanktionen. Das neue Whitepaper „ESG-Reporting – Herausforderungen für den Mittelstand“, das die Marktforscher von Lünendonk & Hossenfelder in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Bansbach herausgegeben haben, zeigt auf, welche Maßnahmen nun ergriffen werden müssen, um den Anforderungen von Gesetzgeber und Stakeholdern gerecht zu werden. Welche Unternehmen sind vom ESG-Reporting betroffen – und wann? Mit der im November 2022 vom EU-Parlament beschlossenen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird die Zahl der betroffenen Unternehmen ab 2024, gestaffelt nach einem Stufenmodell, erheblich ausgeweitet – in Deutschland auf geschätzte rund 15.000 Unternehmen. Für die bislang schon verpflichteten großen kapitalmarktorientierten Unternehmen gelten die neuen Regelungen erstmals für das Geschäftsjahr 2024. Ab dem Geschäftsjahr 2025 sind dann neu alle Unternehmen in der EU von der Nachhaltigkeitsberichterstattung betroffen, welche mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende im Jahresdurchschnitt, Nettoerlöse von mehr als 40 Millionen Euro und/oder eine Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro. Ab 2026 sind zudem alle börsennotierten kleinen und mittleren Unternehmen betroffen. Nachhaltigkeit noch zu häufig auf Umwelt-Maßnahmen reduziert Noch immer stellen Maßnahmen zur Reduzierung von Emissionen und Energieverbrauch den ersten Ansatzpunkt für Unternehmen dar, ihre Nachhaltigkeitsbilanz zu verbessern. Die Bemühungen der Europäischen Kommission, einen einheitlichen und vor allem verbindlichen Rechtsrahmen für die nicht-finanzielle Berichtspflicht zu schaffen, zielt aber auch darauf ab, ein stärkeres Bewusstsein für die zwei anderen ESG-Komponenten – Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) – zu erzeugen. Konkrete Schritte zur Gleichstellung von Männern und Frauen sowie Personen des dritten Geschlechts gehören im Sinne der Diversity ebenso dazu wie die Integration von Personen mit Behinderung oder Einschränkungen. Investitionen in eine bessere Work-Life-Balance der Belegschaft und die Einrichtung und Förderung von Gremien zur Mitbestimmung der Mitarbeitenden gehen beinahe nahtlos in Maßnahmen für eine nachhaltige Unternehmensführung über. Glaubhafte Initiativen zur Vermeidung von Korruption, die Prüfung der eigenen Lieferketten auf Einhaltung der Menschenrechte sowie die Transparenz gegenüber den Stake- und Shareholdern gehören ebenso in den Pool der Werkzeuge, die mittelständische Unternehmen nutzen sollten. Die sorgfältige ESG-Berichterstattung wird ihre Positionierung als nachhaltiges Unternehmen sowie ihre Attraktivität als Arbeitgeber stark unterstützen. Bezug Das aktuelle Lünendonk-Whitepaper „ESG-Reporting – Herausforderungen für den Mittelstand“ ist in Kooperation mit der Wirtschaftsprüfungs­gesellschaft Bansbach entstanden und kostenfrei unter www.luenendonk.de erhältlich. Diese Presseinformation finden Sie im Internet unter: https://www.luenendonk.de/presseinformationen/