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Statement zum Digitalpakt 2.0 von Constantin von Reden, Geschäftsführer Rohde & Schwarz Networks and Cybersecurity

Zwischen dem Auslaufen des ersten Digitalpakts und der Einigung auf den Nachfolger klaffte eine rund anderthalbjährige Förderlücke. Verunsicherung kennzeichnete über viele Monate den Start des Digitalpakts 2.0 zum 1. Januar 2026: „Es wackelt wieder alles“, „Es soll losgehen“, „Verschobener Start“, titelten die Medien. Und die Verunsicherung besteht fort. So hören wir aus Schulprojekten, an denen wir beteiligt sind, dass Schulen nach der langen Zitterpartie zwar froh über den Digitalpakt 2.0 und die rückwirkende Fördermöglichkeit vom 1. Januar an sind, jedoch kennen sie noch keine Details und können deshalb nicht planen.

In wenigen Bundesländern wie Berlin, Nordrhein-Westfalen oder Niedersachsen haben die Parlamente dem Digitalpakt 2.0 zugestimmt. Andere, wie beispielsweise Bremen, haben immerhin den Vertrag unterzeichnet. Die meisten anderen Länder sind noch „in Umsetzung“ (Stand Ende Juni 2026). Die landesspezifischen Förderrichtlinien hat noch kein Bundesland erarbeitet und die Antragsverfahren für die Schulträger sind deswegen nicht freigegeben. Die Kreise, Städte und Gemeinden könnten auf den in der Zwischenzeit entstandenen Kosten sitzen bleiben, da die Förderrichtlinien noch nicht bekannt sind. Schulen sehen ihre Investitionspläne ins Wanken geraten, weil Fördergelder erst später ausgezahlt werden. Der damit verbundene administrative Aufwand erhöht die Unsicherheit bei der Finanzplanung.

Weiter Zeit verlieren hemmt den Digitalisierungsfortschritt an den Schulen. Digitale Transformation ist eine Daueraufgabe, die keinen Stillstand verträgt. Wenn Schulen mit IT-Infrastruktur und Geräten ausgestattet sind, geht die Arbeit weiter. Endgeräte und Netzwerkkomponenten müssen laufend gewartet werden. Es muss geprüft werden, ob sie dem Stand der Technik noch entsprechen und den steigenden Sicherheits- und Datenschutzvorgaben standhalten. Nicht aktualisierte Technik kann schnell ein Einfallstor für unerwünschte Aktivitäten oder gar Cyberkriminelle werden. Geräte und Systeme müssen deshalb aktualisiert, erweitert und gegebenenfalls ersetzt werden.

Daueraufgabe: Betreuung des IT-Netzwerks jetzt im Digitalpakt 2.0

Die Betreuung des IT-Netzwerks geht über die Anschaffung von Hardware hinaus und erfordert eine langfristige Herangehensweise. Laufende Betreuung, Wartung und Support sind nach wie vor eine ungelöste organisatorische und finanzielle Herausforderung für Schulen. Die Gründe liegen auf der Hand: Finanznot, Personalmangel und fehlende IT-Kräfte. Während der Laufzeit des Digitalpakts 1.0 haben IT-affine Lehrkräfte diese Aufgabe oft übergangsweise neben ihrem eigentlichen Job übernommen. Vielerorts sind sie heute noch damit betraut. Doch die Verwaltung und Wartung von Netzwerk- und IT-Infrastruktur ist eine Daueraufgabe. Wenn Know-how und Ressourcen dafür fehlen, bringen die modernsten Geräte nichts! Gleichzeitig werden auch die Anforderungen an die IT-Sicherheit und den Datenschutz immer höher. Umso erfreulicher ist es in diesem Spannungsfeld, dass Schulträger und Schulen mit dem Digitalpakt 2.0 auch Personalkosten oder Investitionen in Netzwerktechnik fördern lassen können.

Europäische Cloud-Lösungen vereinfachen Betrieb

Wertvolle Unterstützung können Lösungen auf Cloud-Basis leisten. Mit einer Netzwerkverwaltung aus der Cloud lässt sich der laufende Betrieb von Schul-IT und WLAN heute wesentlich vereinfachen. Die Verwaltung ist von überall aus möglich, kann aber auch an externe Dienstleister übertragen werden, wenn Know-how und Personal fehlen. Updates, Änderungen oder Erweiterungen werden schnell über die Cloud umgesetzt. Anders als bei der klassischen Netzwerkverwaltung muss nicht jeder Access Point aufwändig und einzeln vor Ort konfiguriert werden. Das spart viel Zeit und sorgt immer für Sicherheit auf dem aktuellen Stand. Wichtig dabei: Die Cloud-Lösung sollte von europäischen Anbietern stammen. Nur so ist sichergestellt, dass die DSGVO eingehalten wird und keine personenbezogenen Daten in das nicht-europäische Ausland abfließen könnten.

Sobald in allen Bundesländern die Förderrichtlinien für den Digitalpakt 2.0 feststehen, können Schulträger im ganzen Land ihre Schul-IT auf den neuesten Stand bringen und den langfristigen Betrieb planen. Der Digitalpakt 2.0 bietet dafür bis 2030 einen verlässlichen finanziellen Rahmen – und mit ihm die Chance auf digitale Bildung auf Basis einer souveränen, europäischen IT-Infrastruktur: DSGVO-konform und mit hoher IT-Sicherheit.

Bildmaterial:
Ein Foto von Constantin von Reden, Geschäftsführer Rohde & Schwarz Networks and Cybersecurity, finden Sie HIER.